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   LAG Brandenburg, 02.04.1998 - 3 Sa 477/96   

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https://dejure.org/1998,6831
LAG Brandenburg, 02.04.1998 - 3 Sa 477/96 (https://dejure.org/1998,6831)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 02.04.1998 - 3 Sa 477/96 (https://dejure.org/1998,6831)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 02. April 1998 - 3 Sa 477/96 (https://dejure.org/1998,6831)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Abberufung eines Sicherheitsingenieurs; Übereinstimmende Abänderung von Arbeitsaufgaben; Fehlerhafte Beteiligung des Betriebsrates; Wesentlicher Verstoß gegen Verfahrensvorschriften; Vertrauensschutz zugunsten des Arbeitgebers; Anwesenheit eines Teils ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fachkraft Arbeitssicherheit: Abberufung - Zustimmung des Betriebsrats - Wirksamkeit - Voraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 30/95

    Sozialarbeiter als Zivildienstbeauftragter

    Auszug aus LAG Brandenburg, 02.04.1998 - 3 Sa 477/96
    Die Abberufung des Klägers als Sicherheitsingenieur ist rechtlich unwirksam, wenn sie nicht billigem Ermessen entspricht (zum Maßstab: BAG v. 12.09.1996 - 5 AZR 30/95 -, NZA 1997, 381 (382), Entzug der Aufgaben eines Zivildienstbeauftragten).

    Die Grundsätze der Billigkeit sind gewahrt, wenn alle wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (BAG v. 23.06.1993 - 5 AZR 337/92 - NZA 1993, 1127 (1129); v. 12.09.1996, a.a.O.; 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94 -, NZA 1996, 1088 (1089)).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die einzelnen Vorwürfe zutreffen oder nicht (BAG v. 12.09.1996, a.a.O.).

    Er kann in einer solchen Situation eine Lösung der Problematik auch darin suchen, dass er einen Mitarbeiter, der seinen Aufgaben nicht gewachsen zu sein scheint, von den Aufgaben entbindet und sie ihm entzieht (BAG v. 12.09.1996, a.a.O.).

  • BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus LAG Brandenburg, 02.04.1998 - 3 Sa 477/96
    a) Der Beschluß des Betriebsrates bzw. seines Betriebsausschusses vom 22.12.1995 ist nichtig, weil er nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG , § 33 Rn. 34; Blanke, in Däubler u.a., BetrVG , 4. Aufl., § 33 Rn. 24; BAG v. 23.08.1984 - 2 AZR 391/83 -, EzA § 103 BetrVG Nr. 30).

    Nur bei Kenntnis aller Tagesordnungspunkte hat ein verhindertes Betriebsratsmitglied die Möglichkeit, seine Betriebsratskollegen schon vorher über sein Auffassung zu unterrichten und sie zu überzeugen oder sie ggf. nur zu bitten, seine Argumente in der Betriebsratssitzung zumindest vorzutragen (BAG v. 23.08.1984, a.a.O.; v. 28.04.1988 - 6 AZR 405/96 - und v.28.10.1992 - 7 ABR 14/92 -, AP Nr. 2 und 4 zu § 29 BetrVG ).

    Eine dem § 102 BetrVG entsprechende gesetzliche Fiktion der Zustimmung ist bei den Mitbestimmungstatbeständen in der Regel - wie auch hier bei § 9 Abs. 3 S.1 ASiG - nicht gegeben (BAG v. 23.08.1984, a.a.O. und v.29.11.1984 - 2 AZR 581/83 - n.v).

  • BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 14/92

    Ladung der Betriebsratsmitglieder mit dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes"

    Auszug aus LAG Brandenburg, 02.04.1998 - 3 Sa 477/96
    Nur bei Kenntnis aller Tagesordnungspunkte hat ein verhindertes Betriebsratsmitglied die Möglichkeit, seine Betriebsratskollegen schon vorher über sein Auffassung zu unterrichten und sie zu überzeugen oder sie ggf. nur zu bitten, seine Argumente in der Betriebsratssitzung zumindest vorzutragen (BAG v. 23.08.1984, a.a.O.; v. 28.04.1988 - 6 AZR 405/96 - und v.28.10.1992 - 7 ABR 14/92 -, AP Nr. 2 und 4 zu § 29 BetrVG ).

    Auch die Aufnahme eines Punktes "Verschiedenes" in die - mit der Einladung - mitgeteilten Tagesordnung führt zu keinem anderen Ergebnis; der Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" steht insoweit dem Fehlen eines entsprechenden Tagesordnungspunktes gleich (BAG v. 28.10.1992, a.a.O.).

    Eine Heilung dieses Verfahrensfehlers kann nur dann erfolgen, wenn der in der Betriebsratssitzung vollständig versammelte Betriebsrat der Beschlußfassung einstimmig nicht widerspricht (BAG v. 28.04.1988 und v. 28.10.1992, a.a.O.; zusammenfassend: Blanke in: Däubler u.a.,a.a.O.., § 33 Rn. 12 f.).

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94

    Direktionsrecht - Umsetzung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Brandenburg, 02.04.1998 - 3 Sa 477/96
    Die Grundsätze der Billigkeit sind gewahrt, wenn alle wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (BAG v. 23.06.1993 - 5 AZR 337/92 - NZA 1993, 1127 (1129); v. 12.09.1996, a.a.O.; 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94 -, NZA 1996, 1088 (1089)).
  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 337/92

    Direktionsrecht - Einschränkung des Aufgabenbereiches

    Auszug aus LAG Brandenburg, 02.04.1998 - 3 Sa 477/96
    Die Grundsätze der Billigkeit sind gewahrt, wenn alle wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (BAG v. 23.06.1993 - 5 AZR 337/92 - NZA 1993, 1127 (1129); v. 12.09.1996, a.a.O.; 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94 -, NZA 1996, 1088 (1089)).
  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 369/87

    Kündigung eines Betriebsarztes

    Auszug aus LAG Brandenburg, 02.04.1998 - 3 Sa 477/96
    Eine ohne die Zustimmung des Betriebsrates erfolgte Abberufung ist grundsätzlich rechtswidrig und unwirksam (BAG v. 24.03.1988 - 2 AZR 369/87 - EzA § 9 ASiG Nr. 1 = NZA 1989, 60 (60 f.)).
  • BAG, 22.07.1992 - 2 AZR 85/92

    Kündigung eines Immissionsschutzbeauftragten

    Auszug aus LAG Brandenburg, 02.04.1998 - 3 Sa 477/96
    Unter Abberufung ist der einseitige Widerruf der Bestellung durch den Arbeitgeber zu verstehen (BAG v. 22.07.1992 - 2 AZR 85/92 -, EzA § 58 BImSchG Nr. 1).
  • BAG, 29.11.1984 - 2 AZR 581/83
    Auszug aus LAG Brandenburg, 02.04.1998 - 3 Sa 477/96
    Eine dem § 102 BetrVG entsprechende gesetzliche Fiktion der Zustimmung ist bei den Mitbestimmungstatbeständen in der Regel - wie auch hier bei § 9 Abs. 3 S.1 ASiG - nicht gegeben (BAG v. 23.08.1984, a.a.O. und v.29.11.1984 - 2 AZR 581/83 - n.v).
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